Wohnungseigentumsrecht


Das Wohnungseigentumsrecht umfasst nicht nur die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander, sondern auch die der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Verwalter oder zu Dritten. Wir beraten und vertreten Sie gerne als Verwalter, Wohnungseigentümergemeinschaft oder einzelnen Wohnungseigentümer in allen Bereichen dieses Rechtsgebiets. Dies gilt insbesondere für folgende Themen:

  • Sondereigentum, Miteigentum und Sondernutzungsrechten

  • Teilungserklärung

  • Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (z.B. zu Formalien der Beschlüsse, Mehrheitserfordernissen, Besonderheiten von Umlaufbeschlüssen),

  • Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Rechenschaftspflicht und Haftung des Hausverwalters

  • Hausgeldrückstände

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