Erbrecht


Im Erbrecht unterstützen und beraten wir Sie gerne ausführlich und maßgeschneidert auf Ihren konkreten Fall bei

  • der kostengünstigen und flexiblen Abfassung eines privatschriftlichen Testaments (ohne Notar und ohne Notarkosten)

  • insbesondere Ehegattentestamente bzw. Berliner Testamente mit speziellen Pflichtteils-Klauseln zum Schutz des verwitweten Ehegatten vor Ansprüchen der Kinder

  • und Unternehmertestamente, auch im Zusammenhang mit vorweggenommener Erbfolge und gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeregelungen

  • Behindertentestamente (Vor- und Nacherbfolge kombiniert mit der Anordnung von Testamentsvollstreckung, Vermeidung von Inanspruchnahme des vererbten Vermögens durch Sozialhilfeträger)

  • der Anfechtung von Testamenten

  • erbrechtlichen Regelungen in Gesellschaftsverträgen (Nachfolgeklauseln)

  • dem Abschluss eines Erbvertrags

  • der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen

  • der Erbauseinandersetzung

  • Auskunftsansprüchen gegenüber den Erben sowie

  • der Abwehr von Ansprüchen gegen den Nachlass

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