Erbrecht
Im Erbrecht unterstützen und beraten wir Sie gerne ausführlich und maßgeschneidert auf Ihren konkreten Fall bei
der kostengünstigen und flexiblen Abfassung eines privatschriftlichen Testaments (ohne Notar und ohne Notarkosten)
insbesondere Ehegattentestamente bzw. Berliner Testamente mit speziellen Pflichtteils-Klauseln zum Schutz des verwitweten Ehegatten vor Ansprüchen der Kinder
und Unternehmertestamente, auch im Zusammenhang mit vorweggenommener Erbfolge und gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeregelungen
Behindertentestamente (Vor- und Nacherbfolge kombiniert mit der Anordnung von Testamentsvollstreckung, Vermeidung von Inanspruchnahme des vererbten Vermögens durch Sozialhilfeträger)
der Anfechtung von Testamenten
erbrechtlichen Regelungen in Gesellschaftsverträgen (Nachfolgeklauseln)
dem Abschluss eines Erbvertrags
der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
der Erbauseinandersetzung
Auskunftsansprüchen gegenüber den Erben sowie
der Abwehr von Ansprüchen gegen den Nachlass